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4.27 Gibt es ein Problem mit pränatalen Tests?

Menschliches Leben

Pränatale Tests werden vor der Geburt durchgeführt. Ihr Ziel ist es schon im Mutterleib festzustellen, ob das Kind genetische Defizite oder Behinderungen hat. Wenn dadurch eine mögliche medizinische Behandlung und Heilung des Kindes resultiert, ist es gut.

Jedoch sollte das Risiko für den Fötus niemals groß sein: dieses junge Leben hat das Recht jeden möglichen Schutz zu erhalten! Deswegen ist es falsch, wenn pränatale Tests dazu benutzt werden den Eltern dadurch eine Option für eine Abtreibung zu geben. 

Pränatale Tests sind gut, wenn ihr Zweck die Hilfe für das Kind ist; ihr Zweck darf niemals sein, über eine Abtreibung zu entscheiden.
Die Weisheit der Kirche

Darf man ein behindertes Kind abtreiben?

Nein. Ein behindertes Kind abzutreiben ist immer ein schweres Verbrechen, selbst wenn es aus dem Motiv heraus geschieht, diesem Menschen späteres Leid zu ersparen. [Youcat 384]

Darf man an lebenden Embryonen und embryonalen Stammzellen forschen?

Nein. Embryonen sind Menschen, weil menschliches Leben mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle beginnt.

Embryonen als biologisches Material zu betrachten, sie „herzustellen“ und ihre Stammzellen dann zu Forschungszwecken zu „verbrauchen“, ist absolut unmoralisch und fällt unter das Tötungsverbot. Anders zu beurteilen sind Forschungen an adulten Stammzellen, da die nicht zu Menschen heranwachsen können. Medizinische Eingriffe an einem Embryo sind nur dann zu verantworten, wenn sie in heilender Absicht geschehen, dabei das Leben und die unversehrte Entwicklung des Kindes garantiert ist und das Risiko des Eingriffs nicht unverhältnismäßig hoch ist. [Youcat 385]

Das sagen die Päpste

Besondere Aufmerksamkeit muß der sittlichen Bewertung der Verfahren vorgeburtlicher Diagnose gelten, die die frühzeitige Feststellung eventueller Mißbildungen oder Krankheiten des ungeborenen Kindes erlauben... Wenn sie ohne unverhältnismäßige Gefahren für das Kind und für die Mutter sind und zum Ziel haben, eine frühzeitige Therapie zu ermöglichen oder auch eine gefaßte und bewußte Annahme des Ungeborenen zu begünstigen, sind diese Verfahren sittlich erlaubt. Da jedoch die Behandlungsmöglichkeiten vor der Geburt heute noch recht begrenzt sind, kommt es nicht selten vor, daß diese Verfahren in den Dienst einer Eugenetik-Mentalität gestellt werden, die die selektive Abtreibung in Kauf nimmt, um die Geburt von Kindern zu verhindern, die von Mißbildungen und Krankheiten verschiedener Art betroffen sind. Eine solche Denkart ist niederträchtig und höchst verwerflich. [Papst Johannes Paul II, Evangelium Vitae, n. 63]